M. Mueller Immobilien
  WEGs
 

Leistungskatalog

 
Grundleistungen:

  1. allg. Aufgaben des Verwalters:

zu den allgemeinen Leistungen gehören insbesondere die unabdingbaren, in den § 27 Absatz 1 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.

 

  1. Wirtschaftsplan:

Aufstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Wohnungseigentum zur Beschlussfassung in der ordentlichen Versammlung.

 

  1. Jahresabrechnung:

a)     Erstellen einer jährlichen Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben, als Gesamt- und Einzelabrechnung je Eigentum. Mit der Annerkennung der Abrechnung hat der Verwalter Anspruch auf die Entlastung für seine Tätigkeit für den Abgerechneten Zeitraum.

b)     Der Status weist Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Abgrenzungen gegenüber Eigentümern und Dritten einschließlich der Kontostände.

c)      Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtsnahme während der Bürozeiten – nach vorheriger Terminabsprache – in den Räumen der Verwaltung zur Verfügung.

d)     Betreibung rückständiger Hausgeld- bzw. Nebenkostenzahlungen.

 

  1. Eigentümerversammlung und Niederschrift:

a)     Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt innerhalb der Bürozeiten.

b)     Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung, er sorgt für eine Ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlusstexte und versendet Fristgemäß die Niederschrift an alle Eigentümer. Evtl. kosten für die Versammlungsräume gehen zu lasten der Eigentümergemeinschaft, sofern die Versammlung nicht in den eigenen Räumen des Verwalter stattfinden.

 

  1. Hausordnung:

Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus- / Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus- / Nutzungsordnungen mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer schriftlich unter Angabe des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.

 

  1. Überwachung der Verträge der Gemeinschaft:

Betreuen und Überwachen der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft.

 

  1. Geldverwaltung:

Führen der Giro- und Anlagekonten der Gemeinschaft und verwalten der Gelder der Konten. Das Kreditinstitut bestimmt der Verwalter. Der Kontoinhaber ist jeweils die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertretend durch den Verwalter. Die Rücklagen sind gesondert anzulegen. Der Verwalter wird ermächtigt, in dringenden Fällen des laufende Konto der Gemeinschaft unter Beachtung der Grundsätze der ordnungsgemäßer Verwaltung unter gesamtschuldnerischer Haftung de Eigentümer bis zu einem Betrag von 2.000 € zu überziehen.

 

  1. Rechnungskontrolle und –Anweisungen:

Überprüfen aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, und Anweisungen der Einzelnen Beträge.

 

  1. Buchführung:

Hierüber sind alle gemeinschaftlichen Zahlungen zu erledigen. Die Einrichtung einer Buchhaltung und die laufende Buchführung über die eigene EDV-Anlage

 

  1. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum:

Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch eine jährliche Begehung der Wohnanlage neben den Zwischenprüfungen und Ortsterminen in der Wohnanlage.

 

  1. Auftragsvergabe:

a)     Klärung der Zuständigkeit bei Schäden am Sonder-/Teil-/ Gemeinschaftseigentum. Mitwirkung bei der Auswahl der technischen Lösungen und bei Preis- und Vergabeverhandlungen für das Gemeinschaftseigentum.

b)     Erstellen der Schriftaufträge für Lieferanten, Leistungen, und Instandhaltung im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.

c)      Veranlassung der Bauverträge, der Bauleitung und Überwachung einschließlich Aufmass und Rechnungskontrolle bei Instandsetzungsmaßnahmen nach Beschlussfassung und Vergütung über ausreichende Geldmittel in Zusammenarbeit mit einem Sonderfachmann. Bei diesen Maßnahmen vom Verwalter mit der Gemeinschaft oder dem bevollmächtigen Beirat zu vereinbaren.

 

  1. Überwachung:

Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen, andernfalls erfolgt die Abmahnung des Leistungsrückständigen.

 

  1. Sofortmaßnahmen:

a)     Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden.

b)     Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.

 

  1. Schlüsselbestellungen:

Veranlassen der Ausgaben von Schlüsseln und Schließzylindern für die Sicherheits-Schließanlagen des Sonder- und Gemeinschaftseigentums.

 

  1. Sicherheitseinrichtungen:

Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und dem TÜV z. B. der Heizung, den Aufzügen, den Blitzschutzanlagen, den Lüfter und Co²- Anlagen, der Notbeleuchtung, den Kraftbetätigen Garagentoren, den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwasserleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc.

- Terminvereinbarungen und Abrechnungen mit den Beteiligten -

 

  1. Allgemeine Verwaltungsaufgaben:

Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.

 

  1. Ordnungsgemäße Bewirtschaftung:

Besorgung aller für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Versorgungsgüter (z. B. Heizöl) sowie Gebrauchsgegenstände (z. B. Gartengeräte)

 

 

Besondere Verwalterleistungen:

Diese sind gesondert zu vergüten und werden ggf. dem Zahlungspflichtigen mit der Jahresabrechnung in Rechnung gestellt. Der Verwalter ist berechtigt, den Aufwendungsersatz nach Anfall dem gemeinschaftlichen Konto zu entnehmen. Dem Verwalter sind außerdem alle notwendigen Auslagen zu erstatten.

 

  1. Weitere Eigentümerversammlungen –außerordentliche Versammlungen– / bzw. Verwaltungsbeiratssitzungen

a)     Die zusätzlichen außerordentlichen Jahreshauptversammlungen sind vergütungspflichtig. Es werden diesbezüglich der Eigentümergemeinschaft pro außerordentliche Versammlung 125,00 € in Rechnung gestellt. Sofern nicht vom Verwalter verursacht.

b)     Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen außerhalb der üblichen Bürozeiten und mehr als eine Sitzung jährlich werden mit 65,00 € honoriert.

 

  1. Eigentumswechsel:

Bearbeitung von Eigentumswechseln bzw. Verkaufszustimmung gemäß § 12 WEG vor dem Notar. Hier werden die Arbeitstunden je Mitarbeiter und pro Stunde für

a) Geschäftsführer, Stellevertreter                      = 60,00 €

b) Sachbearbeiter                                                   = 40,00 €

c) Hilfskräfte                                                             = 20,00 €

und die Fahrkosten je gefahrener Kilometer mit 0,50 € in Rechnung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die notariellen Beglaubigungskosten trägt der Verkäufer in voller Höhe und beträgt den aktuellen Gebührensatzes des Notars.

 

  1. Kopien und Porto:

a)     Sind Informationsschreiben erforderlich oder werden von Eigentümern Kopien aus den Verwaltungsakten gewünscht werden die Kosten mit

= 0,50 €         bis 50 Kopien

= 0,30 €         ab 51 Kopien

zuzüglich DIN A4 und DIN A5 Umschläge mit 0,10 € in Rechnung gestellt.

b)     die Portokosten werden laut den Portoauslagen in Höhe des Beleges in Rechnung gestellt.

 

  1. Weitere Orttermine an der Wohnanlage:

Soweit sie nicht von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden, da ggf. vom Beirat aufgeforderte Begehung der Wohnanlage, stellen wir wie im Punkt zwei aufgeführten Arbeitsstunden in Rechnung.

 

  1. Instandsetzung und Reparaturen:

Bei der Mitwirkung der Instandsetzung bzw. Reparatur die über die in der Grundleistung genannte Aufträge hinausgeht werden 5% der Jahresreparatursumme in Rechnung gestellt.

 

  1. Architektenleistungen:

Werden Architekten von der Verwaltung herangezogen, werden von der die Leistungen mit 10% der Bausumme zzgl. 4% der Architektenvergütung abgerechnet.

 

  1. Mahnungen:

Für Mahnungen an säumige und Verantwortliche Eigentümer wird die Verwaltung von diesem je erste Mahnung 7,50 € und je zweite Mahnung  15,00 € erheben.

 

  1. Bescheinigungen:

Erstellen bzw. Kopieren und die Weitergabe von behördlichen Bescheinigungen, stellen wir wie im Punkt drei genannten Porto- und Kopierkosten in Rechnung.

 

  1. Gerichtsverfahren:

Bearbeitung von Gerichtsverfahren, wie z. B. Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen, Ansprüche Dritter etc. über die Anträge und Ergebnisse der Verfahren werden den Eigentümern in Kurzform durch Rundschreiben oder in der Versammlung informiert. Diesbezüglich werden Kopier- und Portokosten in Rechnung gestellt. Sofern die Verwaltung in Vertretung der Eigentümergemeinschaft mit einem Anwalt seiner Wahl bei den Verhandlungen dabei sein muss, werden wie unter Punkt zwei die Arbeitsstunden und die Kosten des Anwalts in Rechnung gestellt.

 

  1. Zwangsversteigerung und –Versteigerung:

Bearbeitung und informieren der Eigentümer, Überwachung, ggf. Teilnahme an den Versteigerungsterminen zur Interessenwahrung der Eigentümergemeinschaft, stellen wir wie unter Punkt zwei und drei in Rechnung.

 

  1. Abwicklung von Versicherungsschäden:

Erfordert die Abwicklung von Versicherungsschäden einen Zeitaufwand von mehr als drei Arbeitsstunden, berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von 5% der von der Versicherung gezahlten Entschädigungssumme.

 

  1. Nachholung erforderlicher Verwaltungstätigkeit aufgrund von Fehler Dritter:

Nachholung und Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung einschließlich fehlender Abrechnungen, Wiederherstellen fehlender Verwaltungsunterlagen, die bei der Übernahme der Verwaltung aufgrund Dritter nicht vorhanden sind. Dieses wird wie in Punkt zwei mit den Arbeitsstunden honoriert.

 

  1. Lohnbuchhaltung:

Führen der Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Buchführung für Beschäftigte Arbeitnehmer wie z. B. Hausmeister und Reinigungskräfte.

 
Vergütungen sind fällig mit Rechnungserstellung. Alle angegebenen Beträge verstehen zzgl. Mehrwertsteuer, dies wird bei Rechnungserstellung aufgelistet.

 

 

 
   
 
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