M. Mueller Immobilien
  Mietshäuser
 

Leistungskatalog

 Grundleistungen:

  1. Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten. U. a. Abschluss und Kündigungen von Mietverträgen; Abnahme und Übergabe der Wohnung; Überprüfung und Durchführung von evtl. Mietserhöhungen.
  1. Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen. Mahnung an säumige Mieter/Pächter schreiben und Verbuchung der Mietbeträge.
  1. Führen des notwendigen Schriftverkehrs, sowie aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümerzustehenden Vermieterrechte.
  1. Verhandeln mit Behörden und Dritten.
  1. Vermietung von frei werdenden Wohnungen und Geschäftsräumen, ggf. auch über örtliche Makler.
  1. Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus- / Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus- / Nutzungsordnungen mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Mieter schriftlich unter Angabe des Beschwerdeführers ab.                                                                                                                           
  2. Auswählen, Einarbeiten und Überwachen eines Hausmeisters und Treppenhausreinigung wenn erforderlich.
  1. Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte.

Kaufmännische Leistungen:

  1. Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.
  1. Die Verwaltung legt bei einer Bank ihrer Wahl ein Mietkonto, lautend auf den Namen des Eigentümers, an.
  1. Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern.
  1. Der Eigentümer ist verpflichtet, der Verwaltung sofort anzuzeigen, wenn Mieten oder sonstige das Haus betreffende Zahlungen unmittelbar bei ihm eingehen oder von ihm geleistet werden.
  1. Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten von ihre Eigengeld.                                                                                                                  
  2. Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen, Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen.
  1. Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden.
  1. Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung. Buchführung über eigene EDV-Anlage.
  1. Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/ Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste.
  1. Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern.
  1. Jährliche Berichterstattung über das erwirtschaftete Ergebnis sowie regelmäßige Abschlagszahlungen in festzulegendem Turnus nach Liquidität auf dem Mietkonto.
  1. Festlegen und Überwachen von Mietkautionen.
  1. Information des Eigentümers bei zu erwartender Kontounterdeckung.
  1. Besorgung des Versicherungsschutzes für das beauftragte Objekt (Gebäude-, sowie die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung)
  1. Herausgabe von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch zusammengefasste Daten über Miet- und Kontenentwicklung je Quartal.
  1. Bericht über Mietpreisentwicklung im Umfeld des Mietobjektes bei Bedarf.

 Technische Leistungen:

  1. Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer.
  1. Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer.
  1. Instandsetzungsarbeiten, die keinen Aufschub zulassen (z. B. Rohrbrüche, Notmaßnahmen) sowie kleine Instandsetzungsaufträge bis 2.000,00 € netto. bedürfen nicht der vorherigen Zustimmung des Eigentümers vor Auftragsvergabe.
  1. Jährliche Begehung zur Feststellung technischer Mängel.
  1. Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten.
  1. Durchführung von Abnahmen bei Wohnungsräumung und Erstellen eines Übergabeprotokolls.
  1. Beraten bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen.
  1. Die Verwaltung übernimmt keine eigene Unterhaltungspflicht und Verkehrssicherungspflicht.

 
Besondere Leistungen:

Diese sind gesondert zu vergüten und werden ggf. dem Zahlungspflichtigen mit der Jahresabrechnung in Rechnung gestellt. Der Verwalter ist berechtigt, den Aufwendungsersatz nach Anfall dem gemeinschaftlichen Konto zu entnehmen. Dem Verwalter sind außerdem alle notwendigen Auslagen zu erstatten.  

  1. Sind Informationsschreiben erforderlich oder werden zuzüglich Schreiben an die Mieter die außerhalb der Grundleistungen liegen gefertigt, werden die Kosten mit

= 0,50 €         bis 50 Kopien

= 0,30 €         ab 51 Kopien

zuzüglich DIN A4 und DIN A5 Umschläge mit 0,10 € in Rechnung gestellt. Die Portokosten werden laut den Portoauslagen in Höhe des Beleges in Rechnung gestellt.

  1. Die Arbeitstunden die zuzüglich anfallen je Mitarbeiter und pro Stunde für

a) Geschäftsführer, Stellevertreter                      = 60,00 €

b) Sachbearbeiter                                                = 40,00 €

c) Hilfskräfte                                                         = 20,00 €

und die Fahrkosten je gefahrener Kilometer mit 0,50 € werden in Rechnung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die notariellen Beglaubigungskosten trägt der Verkäufer in voller Höhe und beträgt den aktuellen Gebührensatzes des Notars.

  1. Bei der Mitwirkung der Instandsetzung bzw. Reparatur die über die in der Grundleistung genannte Aufträge hinausgeht werden 5% der Jahresreparatursumme in Rechnung gestellt.                                                                                                                      
  2. Werden Architekten von der Verwaltung herangezogen, werden von der die Leistungen mit 10% der Bausumme zzgl. 4% der Architektenvergütung abgerechnet.                                                                                                                        
  3. Für Mahnungen an säumige und Verantwortliche Mieter wird die Verwaltung von diesem je erste Mahnung 7,50 € und je zweite Mahnung  15,00 € erheben.                                                                                                                           
  4. Erstellen bzw. Kopieren und die Weitergabe von behördlichen Bescheinigungen, stellen wir wie im Punkt drei genannten Porto- und Kopierkosten in Rechnung.              
  5. Soweit sie nicht von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden, aufgeforderte Begehung der Wohnanlage, stellen wir wie im Punkt zwei aufgeführten Arbeitsstunden in Rechnung.                                                                                                                                 
  6. Bearbeitung von Gerichtsverfahren, wie z. B. Mietklagen, Ansprüche Dritter etc. über die Anträge und Ergebnisse der Verfahren wird dem Eigentümer in Kurzform durch Rundschreiben informiert. Diesbezüglich werden Kopier- und Portokosten in Rechnung gestellt. Sofern die Verwaltung in Vertretung des Eigentümers mit einem Anwalt seiner Wahl bei den Verhandlungen dabei sein muss, werden wie unter Punkt zwei die Arbeitsstunden und die Kosten des Anwalts in Rechnung gestellt.                                                                                                                                            
  7. Erfordert die Abwicklung von Versicherungsschäden einen Zeitaufwand von mehr als drei Arbeitsstunden, berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von 5% der von der Versicherung gezahlten Entschädigungssumme.                                                         
  8. Nachholung und Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung einschließlich fehlender Abrechnungen, Wiederherstellen fehlender Verwaltungsunterlagen, die bei der Übernahme der Verwaltung aufgrund Dritter nicht vorhanden sind. Dieses wird wie in Punkt zwei mit den Arbeitsstunden honoriert.              

 

Vergütungen sind fällig mit Rechnungserstellung. Alle angegebenen Beträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer, dies wird bei Rechnungserstellung aufgelistet.

 
   
 
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